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Die Stadt Tuttlingen bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg.
Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Außerdem wird die elektronische Post (E-Mail) in Verbindung mit der qualifizierten elektronischen
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