Hundesteuer
Senden Sie die unten aufgeführte Hundeanmeldung/ -abmeldung ausgefüllt an die Stadtverwaltung. Die An- oder Abmeldung kann auch persönlich durch den Hundehalter bei dem Steueramt oder im Bürgerbüro vorgenommen werden.
Der Steuerbescheid und die Hundemarke werden Ihnen auf dem Postweg zugestellt.
Bei Verlust der Hundemarke erhält der Hundehalter gegen eine Verwaltungsgebühr von zur Zeit 20,00 Euro eine Ersatzmarke ausgehändigt.
Wer im Stadtgebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Stadt schriftlich anzuzeigen.
Die Hundesteuer beträgt 120 Euro/Jahr für jeden im Stadtgebiet gehaltenen Hund.
Werden in einem Haushalt im Stadtgebiet mehrere Hunde gehalten, so erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 240 Euro im Jahr.
Die Zwingersteuer beträgt 240,00 Euro pro Jahr.
Ab 01.01.2024 wurde in Tuttlingen die Kampfhundesteuer eingeführt. Pro Kampfhund beträgt der Steuersatz 720,00 Euro pro Jahr. Für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund, der in einem Haushalt aufgeführt wird, erhöht sich der Steuersatz auf 1.440,00 Euro pro Jahr.
Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen werden nach Prüfung im Einzelfall gewährt.