Wechsel der Steuerklasse bei Ehepaaren beantragen
Wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen, können sie
- sich beide nach der Steuerklasse IV besteuern lassen oder
- sich ein Ehegatte nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuern lassen oder
- ergänzend zu den Steuerklassen IV/IV das Faktorverfahren anwenden.
Ein Wechsel der Steuerklassenkombination III/V in IV/IV ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten möglich, so dass beide Ehegatten die Steuerklasse IV bekommen.
Diese Regelungen gelten identisch für Lebenspartner und Lebenspartnerinnen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Zuständige Stelle
Finanzamt Tuttlingen
Zeughausstraße 91
Postanschrift :
Finanzamt Tuttlingen
Postfach 180
78502 Tuttlingen
78532 Tuttlingen
Stadtteil: Tuttlingen
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Finanzamt Tuttlingen
Postfach 180
78502 Tuttlingen
78532 Tuttlingen
Stadtteil: Tuttlingen
Telefon:
Fax:
98-403
Voraussetzungen
Ihre Arbeitslöhne haben sich verändert.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
jederzeit im Kalenderjahr, spätestens am 30. November.
Nach dem 30. November können Sie Änderungen nur über eine Einkommensteuererklärung geltend machen.
Sonstiges
Die gewählten Steuerklassenkombinationen gelten weiter, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Berücksichtigung eines Faktors können Sie für 2 Jahre neu beantragen.
Rechtsgrundlage