Wechsel der Steuerklasse bei Ehepaaren beantragen
Wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen, können sie
- sich beide nach der Steuerklasse IV besteuern lassen oder
- sich ein Ehegatte nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuern lassen oder
- ergänzend zu den Steuerklassen IV/IV das Faktorverfahren anwenden.
Ein Wechsel der Steuerklassenkombination III/V in IV/IV ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten möglich, so dass beide Ehegatten die Steuerklasse IV bekommen.
Diese Regelungen gelten identisch für Lebenspartner und Lebenspartnerinnen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Postanschrift :
Finanzamt Tuttlingen
Postfach 180
78502 Tuttlingen
78532 Tuttlingen
Stadtteil: Tuttlingen
das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt
Ihre Arbeitslöhne haben sich verändert.
keine
jederzeit im Kalenderjahr, spätestens am 30. November.
Nach dem 30. November können Sie Änderungen für das laufende Kalenderjahr nur über eine Einkommensteuererklärung geltend machen.
Keine
Die gewählten Steuerklassenkombinationen gelten weiter, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Berücksichtigung eines Faktors können Sie für 2 Jahre neu beantragen.