Volltextsuche auf: https://app.tuttlingen.de
News

Ehrenamtliche Richter auf Zeit
Auch Tuttlingen sucht wieder Schöffen


Wer hat Interesse, als ehrenamtlicher Richter an Urteilen mitzuwirken? Jetzt gibt es die Gelegenheit dazu: Auch in Tuttlingen werden wieder Schöffen gesucht, die sich für die Amtszeit von 2024 bis 2028 als Laienrichter zur Verfügung stellen.

Sharepic mit Frau und Schrift auf dem Bild

Soziale Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein, Lebenserfahrung, Kommunikationsfähigkeit, Gerechtigkeitssinn – dies und vieles mehr sollte man mitbringen, wenn man als Schöffe und somit als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnimmt. Und wer daran Interesse hat, sollte sich jetzt bei der Stadt Tuttlingen melden. Denn Aufgabe der Stadtverwaltung ist es, eine Vorschlagsliste mit interessierten Kandidatinnen und Kandidaten zusammen zu stellen und dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Tuttlingen vorzulegen. In der zweiten Jahreshälfte wählt dieser dann aus den Vorschlägen die Haupt- und Ersatzschöffen.

Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • Sie müssen in der Stadt Tuttlingen wohnen
  • Am Stichtag 1. Januar 2024 müssen sie mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein.
  • Sie müssen die deutsche Staatsangehörige besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
  • Sie dürfen nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein. Auch darf kein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schweben.
  • Sie dürfen nicht hauptamtlich in oder für die Justiz tätig sein – also nicht als Richter, Rechtsanwalt, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete oder Religionsdiener arbeiten.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Schöffen müssen bereit sein, Zeit zu investieren und sich auch weiterzubilden – schließlich sind sie im Verfahren mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Jedes Urteil –ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer also die hohe persönliche Verantwortung – zum Beispiel für eine mehrjährige Freiheitsstrafe – nicht tragen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

Wer Interesse an dem Schöffen- oder Jugendschöffenamt hat, kann sich bis Montag, 17.04.2023 bei der Stadt Tuttlingen, Wahlamt, Rathausstraße 1, 78532 Tuttlingen, wahl(at)tuttlingen.de bewerben. Das Bewerbungsformular kann auf der Internetseite der Stadt Tuttlingen unter www.tuttlingen.de/schoeffen heruntergeladen werden. Hier sind auch weitere Informationen zum Schöffenamt zu finden. Für Fragen zum Schöffenamt steht das Wahlamt gerne zur Verfügung (wahl(at)tuttlingen.de, Telefon: 07461/99-264).

Menü zurück Seite
neu laden
zur
Startseite
mehr
Infos
Hilfe schließen
Direkt nach oben