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Stadt verkauft Grundstücke in Nendingen – Gestaltungsleitbild soll Ort verschönern


Die Stadt verkauft mehrere Grundstücke in der Nendinger Ortsmitte. Bei der Auswahl der Bieter zählt auch das vorgesehene Konzept. Außerdem soll es – ähnlich wie bereits für Möhringen – auch für Nendingen ein Gestaltungsleitbild geben.


Gelungene Kombination: Dieser Anbau entspricht den Kriterien des künftigen Gestaltungsleitbildes für Nendingen.

Die baufälligen Bauernhäuser wurden schon vor längerem abgeräumt, nun werden mehrere Freiflächen im Nendinger Ortskern verkauft. Konkret geht es um die Adler-Freifläche sowie um Grundstücke in der Mühlheimer Straße 100 sowie 108-110. Als Mindestpreise sind – je nach Größe und Lage – 130 bis 180 Euro pro Quadratmeter angesetzt.

Bei der Vergabe entscheiden aber verschiedene Kriterien, und dabei ist der gebotene Preis nur eines und fließt nur zu 20 Prozent in die Entscheidung ein. Mit je 40 Prozent werden Architektur und Städtebau sowie das Nutzungskonzept gewertet. „Wir wollen durch diese Verkäufe die Nendinger Ortsmitte aufwerten“, sagt OB Michael Beck. Über die Vergabe entscheidet denn auch ein Preisegericht im Laufe des Jahres, die Kaufverträge sollen 2021 unterschrieben werden.

Die Grundstücksgeschäfte sind aber nur ein Vorhaben, mit dem Nendingen verschönert werden soll. In seiner Sitzung am Donnerstag empfahl der Technische Ausschuss auch, ähnlich wie bereits in Möhringen ein Gestaltungsleitbild zu verabschieden. Dies würde verschiedene Empfehlungen für den Bau neuer Gebäude geben. Rechtlich bindend wäre es zwar nicht, statt dessen aber eine Grundlage für die Beratung von Bauherren – oder auch bei Bedarf für neue Bebauungspläne.

Das Leitbild möchte vor allem den Charakter Nendingens erhalten, den die Gutachter des Büros citiplan als von „schwäbischer Bescheidenheit und Pragmatismus geprägt“ bezeichnen. Dies heißt: Zwei Vollgeschosse, Satteldächer mit 40 bis 45 Grad Neigung, Dachaufbauten, gegebenenfalls Quergiebel, hochformatige Fenster, gedeckte Farben und als Matialien überwiegend Putz, Holz und Stein. Diese Richtlinien sind für den gesamten Ortskern vorgesehen. Für Baugebiete gelten sie in stark abgeschwächter Form, auf das Satteldach wird aber auch hier Wert gelegt.
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