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Oberbürgermeisterwahl rückt näher – Wahlamt im Bürgerbüro geöffnet


Am Sonntag, 3. November, findet die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Tuttlingen statt. Am vergangenen Montag hat der Gemeindewahlausschuss den einzigen Bewerber Michael Beck, Oberbürgermeister, zur Wahl zugelassen. Das Wahlamt im Bürgerbüro ist ab heute geöffnet.
 
Im Vorfeld der Wahl wird am 17. Oktober eine Kandidatenvorstellung in der Stadthalle stattfinden. Hier erhält der Bewerber die Möglichkeit sich vorzustellen, Fragen zu beantworten und zur Wahl aufzurufen. Etwa 26.000 Wahlberechtigte in Tuttlingen und den Stadtteilen haben bereits ihre Wahlbenachrichtigung erhalten. Der jeweilige Wahlbezirk und das richtige Wahllokal sind auf der Wahlbenachrichtigung zu finden. Außerdem kann das richtige Wahllokal über den Wahllokalfinder auf der Homepage der Stadt Tuttlingen ausfindig gemacht werden.
 
Wer sein Wahlbüro am 3. November in der Zeit von 8 bis 18 Uhr nicht aufsuchen kann, hat dennoch die Möglichkeit an der Wahl teilzunehmen. Am einfachsten und bequemsten ist es, die Briefwahlunterlagen per Online-Formular unter www.tuttlingen.de zu beantragen. Hierfür ist es zwingend nötig, die Wahlbezirks- und Wählernummer, die auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt sind, anzugeben. Sie erhalten eine direkte Mitteilung, ob der Antrag entgegengenommen werden konnte. Der Online-Link steht bis Donnerstag, 31. Oktober, 12 Uhr zur Verfügung.
 
Briefwahlunterlagen können auch per Post angefordert werden, außerdem kann direkt im Bürgerbüro des Tuttlinger Rathauses das Wahlrecht ausgeübt werden. Hierzu muss der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt werden. Können die Unterlagen nicht selbst abgeholt werden, so muss eine Vollmacht für die abholende Person erteilt werden. Eine Beantragung per E-Mail an wahl(at)tuttlingen.de oder per Fax an 07461 99-447 ist ebenfalls möglich. Hierbei müssen Vorname, Name, Anschrift und Geburtsdatum angegeben werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden schnellstmöglich zugeschickt. Alle notwendigen Informationen zur Briefwahl sind außerdem auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Der letzte Zeitpunkt für die Antragstellung ist Freitag, 1. November, 18 Uhr. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 3. November, 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein. Wahlbriefe die per Post versendet werden, sollten vom Wähler also rechtzeitig aufgegeben werden, sodass sie bis Samstag, 2. November, zugestellt werden können.
 
Das Wahlamt im Bürgerbüro des Tuttlinger Rathauses ist montags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr, dienstags und mittwochs von 8 bis 16.30 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr und samstags von 9 bis 12 Uhr geöffnet und per Telefon 07461 99-179, -264 oder -298, per Fax an die 07461 99-447 oder per E-Mail an wahl(at)tuttlingen.de erreichbar.
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