Familienpass und Familienpass Plus der Stadt Tuttlingen
Bildung fängt im Kindergarten an. Hier werden die Grundlagen gelegt – und das macht unsere Kindergärten zu ganz besonders wichtigen Bildungseinrichtungen. Umso wichtiger ist es, dass möglichst viele Kinder auch in den Genuss unserer Kindergärten kommen. Anders als bei Schulen gibt es hier in Deutschland aber keine Pflicht. Und nicht nur das: Die Elternbeiträge der Kindergärten bauen auch noch eine finanzielle Hürde auf. Das hat manchmal die paradoxe Folge, dass genau die Kinder, die am meisten von der Förderung profitieren, erst gar nicht angemeldet werden.
Unser neues Familienpass-Modell setzt genau hier an: Ab sofort bekommen alle Familien, die bisher schon Anspruch auf den Familienpass hatten, den Regelkindergarten oder auch den Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten kostenlos. Für Familien mit mittleren Einkommen gibt es ermäßigte Gebühren.
Auf dieser Seite erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf einen unserer Familienpässe haben und welche Leistungen noch damit verbunden sind.
Die Stadt Tuttlingen fördert mit einem städtischen Familienpass ganz gezielt Familien, Alleinerziehende und Familien mit ständig pflegebedürftigen Familienangehörigen.
Bezugsberechtigt sind Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende bereits mit einem kindergeldberechtigten Kind. Allerdings dürfen sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Derzeit gelten folgende Einkommensgrenzen:
Für den Familienpass Plus
- Familien und Alleinerziehende mit einem Kind: 34 870 Euro
- Familien und Alleinerziehende mit zwei Kindern: 39 050 Euro
- Familien und Alleinerziehende mit drei Kindern: 46 200 Euro
- Familien und Alleinerziehende mit vier Kindern: 52 800 Euro
- Familien und Alleinerziehende mit fünf Kindern: 59 950 Euro
bei jedem weiteren kindergeldberechtigten Kind erhöht sich der Betrag um 6 050 Euro.
Für den Familienpass
- Familien und Alleinerziehende mit einem Kind: 40 100 Euro
- Familien und Alleinerziehende mit zwei Kindern: 44 908 Euro
- Familien und Alleinerziehende mit drei Kindern: 53 130 Euro
- Familien und Alleinerziehende mit vier Kindern: 60 720 Euro
- Familien und Alleinerziehende mit fünf Kindern: 68 943 Euro
bei jedem weiteren kindergeldberechtigten Kind erhöht sich der Betrag um 6 050 Euro.
Außerdem Familien und Alleinerziehende mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind (Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent) oder einem ständig pflegebedürftigen Familienangehörigen, sofern das Pflegegeld nach sozialgesetzlichem Bestimmungen gewährt wird (unabhängig vom Familieneinkommen).
Den Städtischen Familienpass können Sie beim Bürgerbüro beantragen.
Als Einkommen gelten alle positiven Einkünfte (brutto, ohne Bundes- und Landeserziehungsgeld, Kinder- und Pflegegeld nach sozialgesetzlichen Bestimmungen) der im Haushalt lebenden Ehegatten bzw. Lebensgefährten, die durch Steuerbescheide, Jahreslohnbescheinigungen oder sonstige Nachweise darzulegen sind.
10 Prozent der zu berücksichtigenden Einkünfte sind für Sonderausgaben und Werbungskosten bei nicht selbstständiger Arbeit abzugsfähig.
Hinweis
Leistungen des Familienpasses dürfen nur vom berechtigten Personenkreis in Anspruch genommen werden. Änderungen (z. B. Wegfall von Kindergeldzahlungen, Wegfall der Pflegedürftigkeit) müssen der Stadtverwaltung mitgeteilt werden.
- Kindergeldnachweis
- Einkommensnachweis (zum Beispiel letzter Steuerbescheid, Jahreslohnbescheinigung, Rentenbescheid)
- Bei Familien mit einem ständig pflegebedürftigen Familienangehörigen der Bescheid über den Bezug von Pflegegeld
Der Familienpass gilt jeweils für das Kalenderjahr. Er muss jedes Jahr neu beantragt werden.
Der Familienpass wird kostenlos ausgestellt.
Mit dem Familienpass Plus sind folgende Vergünstigungen verbunden:
- Kostenloser Besuch der Kindergärten ab dem dritten Lebensjahr (Regelkindergarten und verlängerte Öffnungszeiten)
(Diese Regelung gilt in allen städtischen und kirchlichen Einrichtungen sowie Einrichtungen der freien Träger.) - Um 50 Prozent ermäßigte Gebühren für die Ganztagesbetreuung (verlässliche Grundschule) und Teilnahme an der Ferienbetreuung für Grundschüler. Für Kindergartenkinder ermäßigung des Elternbeitrages für Kinder in der Krippe (für unter dreijährige Kinder) auf alle Formen der Betreuung, sowie für Ganztagesbetreuung ab drei Jahren um 50 Prozent.
- Besuch der Städtischen Musikschule und der Städtischen Jugendkunstschule: Ermäßigung des Schulgeldes um 50 Prozent.
- Teilnahme an Kursen der Volkshochschule und der katholischen und evangelischen Erwachsenenbildung: Ermäßigung um 50 Prozent, Höchstbetrag pro Person und Jahr 70 Euro.
- Jahreskarte des TUTicket-Verbundes für Schüler: Schüler erhalten gegen Vorlage des Jahresabonnements oder Schülertickets einen Zuschuss in Höhe von 30 Euro.
- Jede Familie erhält zusätzlich für jedes kindergeldberechtigte Kind Gutscheine im Wert von 50 Euro.
- Die Gutscheine können von allen Familienmitgliedern wie folgt verwendet werden:
- Kauf des Benutzerausweises der Stadtbibliothek Tuttlingen
- Eintritt bei Veranstaltungen in Regie der Stadt und des Eigenbetriebes Tuttlinger Hallen
- Eintritt bei Veranstaltungen der Tuttlinger Vereine
- Besuch des TuWass bzw. des Freibades Tuttlingen
- Besuch des Scala-Kinos in Tuttlingen
- Die Gutscheine können von allen Familienmitgliedern wie folgt verwendet werden:
Familienpass
- Um 50 Prozent ermäßigter Besuch der Kindergärten ab dem dritten Lebensjahr (Regelkindergarten und verlängerte Öffnungszeiten)
- Jede Familie erhält zusätzlich für jedes kindergeldberechtigte Kind Gutscheine im Wert von 50 Euro.
- Die Gutscheine können von allen Familienmitgliedern wie folgt verwendet werden:
- Kauf des Benutzerausweises der Stadtbibliothek Tuttlingen
- Eintritt bei Veranstaltungen in Regie der Stadt und des Eigenbetriebes Tuttlinger Hallen
- Eintritt bei Veranstaltungen der Tuttlinger Vereine
- Besuch des TuWass bzw. des Freibades Tuttlingen
- Besuch des Scala-Kinos in Tuttlingen
Alle Informationen über den Tuttlinger Familienpass können Sie dem Merkblatt zum Familienpass entnehmen.