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Rathaus

Personenstandsurkunden

Bei verschiedenen Rechtsvorgängen müssen Sie Personenstandsurkunden vorlegen. Das Standesamt hilft Ihnen in folgenden Fällen weiter:

Geburtsurkunden
sind Urkunden über die Geburt eines Kindes. Sie beinhalten

  • die Vor- und den Familiennamen des Kindes,
  • sein Geschlecht,
  • den Ort und den Tag der Geburt,
  • die Vor- und Familiennamen der Eltern,
  • und evtl. ihre Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft.

Geburtsurkunden sind am Geburtsort des Kindes bei dem Standesamt erhältlich, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.

Gebühren: 12 € je Geburtsurkunde


Eheurkunden
sind Urkunden über die Eheschließung. Sie beinhalten

  • die Vor- und Familiennamen der Ehegatten,
  • Ort und Tag der Geburt,
  • evtl. ihre Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft,
  • Ort und Tag der Eheschließung

Eheurkunden sind am Eheschließungsort bei dem Standesamt erhältlich, in dessen Bezirk die Trauung stattfand.

Gebühren: 12 € je Eheurkunde

Lebenspartnerschaftsurkunden
sind Urkunden über die Lebenspartnerschaft. Sie beinhalten


  • die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner,
  • Ort und Tag der Geburt,
  • evtl. ihre Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft,
  • Ort und Tag der Lebenspartnerschaft

Ist die Lebenspartnerschaft aufgelöst, so werden am Schluss der Lebenspartnerschaftsurkunde Anlass und Zeitpunkt der Auflösung angegeben.

Gebühren: 12.- Euro je Lebenspartnerschaftsurkunde

Sterbeurkunden
sind Urkunden über den Tod einer Person. Sie beinhalten

  • die Vor- und Familiennamen des Verstorbenen,
  • Ort und Tag der Geburt,
  • evtl. die Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft,
  • die Vor- und Familiennamen des Ehegatten oder wenn der Verstorbene nicht verheiratet war, dessen Familienstand,
  • der letzte Wohnsitz des Verstorbenen,
  • Sterbeort und Zeitpunkt des Todes

Sterbeurkunden sind am Sterbeort bei dem Standesamt erhältlich, in dessen Bezirk der Betreffende verstorben ist.

Gebühren: 12 € je Sterbeurkunde

Beglaubigte Registerausdrucke aus dem Geburten-, Ehe- oder Sterberegister
Die beglaubigte Abschrift ist eine wortgetreue Abschrift bzw. Fotokopie des jeweiligen Eintrages in dem betreffenden Personenstandsregister. Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält, im Gegensatz zu den Urkunden, auch die Geburtszeit (Uhrzeit) des Kindes.

Beglaubigte Abschriften aus den betreffenden Personenstandsregistern sind bei dem Standesamt erhältlich, in dessen Bezirk der Personenstandsfall eingetreten ist.

Gebühren: 12 € je Registerausdruck

Mehrsprachige Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
Mehrsprachige Personenstandsurkunden sind Auszüge aus den jeweiligen Personenstandsregistern, die eine Verwendung in den Ländern des „Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern“ erleichtern sollen.

Folgende Länder gehören z. Zt. dem Übereinkommen an:

  • Bundesrepublik Deutschland
  • Belgien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Frankreich
  • Italien
  • Kroatien
  • Luxemburg
  • Mazedonien
  • Niederlande
  • Österreich
  • Portugal
  • Schweiz
  • Serbien und Montenegro
  • Slowenien
  • Spanien
  • Türkei

Mehrsprachige Personenstandsurkunden sind bei dem Standesamt erhältlich, in dessen Bezirk der Personenstandsfall eintrat.

Gebühren: 12 € je Urkunde


Alle Personenstandsurkunden werden von dem dafür zuständigen Standesbeamten (der Standesbeamte, in dessen Bezirk der Personenstandsfall statt fand) aus den entsprechenden Personenstandsregistern erstellt. Sie geben den Inhalt wieder, der am Tage der Ausstellung der Urkunde im Personenstandsregister, einschließlich aller Änderungen, vermerkt ist.

Kopien von Personenstandsurkunden dürfen aus diesem Grunde nicht beglaubigt werden.

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