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Rathaus

Todesfall anzeigen

Ein Todesfall in der Familie oder im Bekanntenkreis stellt alle Beteiligte vor unbekannte und nicht alltägliche Situationen. Zur Regelung aller mit dem Todesfall zusammenhängenden Fragen empfiehlt es sich, ein Bestattungsinstitut einzuschalten. Dieses übernimmt die notwendigen Behördengänge zum Standesamt, Friedhofsverwaltung und anderen Behörden.

Kontakt:

Standesamt Tuttlingen
Rathausstraße 1
78532 Tuttlingen
Tel. 07461 / 99-208
Fax. 07461 / 99-342
Standesamt(at)tuttlingen.de

Zu den Leistungen und Ansprechpartnern der Friedhofsverwaltung

zuständige Stelle

das Standesamt des Sterbeortes

Voraussetzungen
  • Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • Die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • Jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist

Ist mit der Anzeige ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt, so kann die Anzeige auch schriftlich erstattet werden.

Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen sind diese zur schriftlichen Anzeige verpflichtet.

Verfahrensablauf

Bei einem Sterbefall in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen sind alle Urkunden dieser Einrichtung zuzuleiten. Diese meldet den Sterbefall dann schriftlich beim Standesamt an. Wenn ein Bestattungsunternehmen mit dem Sterbefall betraut wird, erledigt dieses alle entsprechenden Formalitäten für Sie.

Über den Tod sind die vom Arzt ausgefertigten Todesbescheinigungen beim Standsamt einzureichen. Bei einem nichtnatürlichen Tod kann eine Beurkundung des Sterbefalles erst nach der schriftlichen Anzeige durch die zuständige Staatsanwaltschaft stattfinden. Eine Überführung an den Wohnort ist vorher nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

Zur Beurkundung des Sterbefalles müssen dem Standesbeamten folgende Originalunterlagen vorgelegt werden:

  • Wenn der Verstorbene verheiratet, verwitwet oder geschieden war oder eine Lebenspartnerschaft bestand:
    Die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls eine Nachweis über die Auflösung
  • Wenn der Verstorbene ledig (noch nie verheiratet) war:
    Die Geburtsurkunde.
  • Ein Nachweis über den letzten Wohnsitz (Aufenthaltsbescheinigung)
  • Todesbescheinigung
  • weitere Urkunden, falls erforderlich

Hinweis: In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein (z. B. Übersetzungen)

Frist/Dauer

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen.




Kosten/Leistung

Für die Anzeige des Sterbefalls und seine Beurkundung im Sterbebuch fallen keine Gebühren an.

Die im Zusammenhang mit der Anzeige des Sterbefalls erteilten Sterbeurkunden für Krankenkasse, gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungs- und Sozialamt sind gebührenfrei. Für die Bestattung stellt der Standesbeamte dem Anzeigenden gebührenfrei eine Sterbebescheinigung oder eine mit dem Vermerk "Gilt nur für die Bestattung" versehene Sterbeurkunde aus.

Hinweis: Weitere Urkunden sowie die für die Verwendung im Ausland vorgesehenen mehrsprachigen Urkunden (z.B. bei Überführung der Leiche in das Ausland) sind gebührenpflichtig: 20,00€ je Sterbeurkunde

Sonstiges

Tipp: Eine Vielzahl an Bestattungsunternehmen finden Sie im Bundesverband deutscher Bestatter. Da nicht alle Bestattungsunternehmen Mitglied im Bundesverband sind, finden Sie weitere Unternehmen in Ihrem örtlichen Telefonbuch.

Bestattungsunternehmen in Tuttlingen:

Sichler Bestattungen
Brunnentalstraße 1
78532 Tuttlingen
Tel. 07461 / 33 44
Fax. 07461 / 1 45 89

Bestattungsinstitut Hunzinger
Schaffhauser Straße 11
78532 Tuttlingen
Tel. 07461 / 26 10 und 84 87
Fax. 07461 / 16 11 42


Bestattungen HORN
Haus des Abschieds
Neuhauser Straße 93
78532 Tuttlingen
Tel. 07461 / 9 10 10 20
Fax. 07461 / 9 10 19 19


Vertiefende Informationen

Bundesverband deutscher Bestatter

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