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Rathaus

Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen

Runde Geburtstage von Senioren und Ehejubiläen von der Goldhochzeit aufwärts wurden bislang von der Stadtverwaltung an die Presse und den Ortschaftsverwaltungen an die Mitteilungsblätter gemeldet und jeweils dort veröffentlicht. Diese über viele Jahrzehnte gehandhabte Praxis ist allerdings nicht mehr mit der aktuellen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbar. Diese sieht nämlich vor, dass die Bürgerinnen und Bürger aktiv und von sich aus erklären müssen, dass sie die Veröffentlichung ausdrücklich wünschen. Eine stillschweigende Zustimmung wie bisher gilt nicht mehr.

zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Voraussetzungen

Alters- oder Ehejubiläum

Verfahrensablauf

Die Stadt wird daher keine Namen von Jubilarinnen und Jubilaren von sich aus mehr veröffentlichen. Wer dennoch möchte, dass der runde Geburtstag oder das Ehejubiläum in der Zeitung erscheint, muss dies der Stadt aus eigenem Antrieb mitteilen. Am einfachsten geht es über ein eigens dafür eingerichtetes Online-Formular unter www.tuttlingen.de/jubilare  oder beim Bürgerbüro unter buergerbuero(at)tuttlingen.de | Telefon 07461/99-333.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 4 Wochen

Kosten/Leistung

keine

Sonstiges

Keine

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