Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat/Lebenspartnerschaft neu beantragen
Hat sich nach der Eheschließung/eingetragenen Lebensgemeinschaft Ihr Name geändert? Dann müssen Sie Ihren Reisepass unverzüglich der Passbehörde vorlegen. Ein Reisepass mit altem Namen ist ungültig.
Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Sie benötigen einen Reisepass beispielsweise, wenn Sie
- in Länder außerhalb der EU reisen wollen
- Ihre Ausweispflicht nicht durch einen gültigen Personalausweis erfüllen können.
Tipp: In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen. Wenn Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Express-Reisepasses ein Reisedokument benötigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.
Eheschließung/Lebenspartnerschaft
Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.
Wenn der Reisepass vorliegt, erhalten Sie eine Abholnachricht. Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Der Beauftragte muss die Vollmacht und seinen eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.
- alter Reisepass oder alter Personalausweis
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 35 x 45 mm (Fotostudios wissen darüber Bescheid)
- beglaubigte Abschrift aus dem neuen Familienbuch oder Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt
Hinweis: Es werden nur Lichtbilder akzeptiert, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen. Informationen zu den Lichtbildern gibt auch die Bundesdruckerei.
schnellst möglich
Für einen Reisepass mit 32 Seiten fallen folgende Kosten an:
- Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 59 Euro
- Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 Euro
Für einen Reisepass mit 48 Seiten kommen folgende Kosten auf Sie zu:
- Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 81 Euro
- Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 59,50 Euro
Bei Beantragung eines Reisepasses im Expressverfahren werden zusätzlich jeweils 32 Euro berechnet.
Die Gebühr für einen vorläufigen Reisepass beträgt 26 Euro.