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Rathaus

Eheurkunde - Ausstellung beantragen

Eine Bescheinigung als amtlichen Nachweis über die geschlossene Ehe erhalten die Ehegatten vom Standesbeamten nach der standesamtlichen Trauung. Daneben können sich die Ehegatten Eheurkunden in der von ihnen benötigten Anzahl ausstellen lassen.

Besteht später Bedarf an weiteren Eheurkunden (zum Beispiel in Rentenangelegenheiten oder wegen der Ausstellung neuer Ausweispapiere), können diese jederzeit noch beantragt werden.

Eheurkunden sind Urkunden über die Eheschließung. Sie beinhalten

  • die Vor- und Familiennamen der Ehegatten,
  • Ort und Tag der Geburt,
  • Ort und Tag der Eheschließung,
  • Namensführung.
zuständige Stelle

das Standesamt der Eheschließung

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsbücher unterliegen dem Datenschutz. Eheurkunden können daher nur für Personen ausgestellt werden, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Eheurkunde nur dann, wenn sie ein besonderes rechtliches Interesse nachweisen (zum Beispiel Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag stellen. Sie können den Antrag durch mündliche Vorsprache stellen oder direkt online bestellen.

Werden die Urkunden nicht von der berechtigten Person, sondern einem Vertreter beantragt beziehungsweise abgeholt, muss dieser eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Erforderliche Unterlagen
  • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • Ausweis der bevollmächtigten Person
  • Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel
Kosten/Leistung

Gebühren: 20,00 Euro je Eheurkunde

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