Gewerberegister - Auskunft beantragen
Öffentliche und private Institutionen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.
Gewerbetreibende müssen bestimmte Vorgänge der Gemeinde anzeigen. Dazu gehören die An-, Um- und Abmeldung
- eines Gewerbes,
- einer Zweigniederlassung oder
- einer Zweigstelle.
Das Verzeichnis dieser Meldungen in einer Gemeinde ist das Gewerberegister.
Hinweis: Die Auskunft gibt Daten der Gewerbean- oder ummeldung wieder. Sie werden von der zuständigen Stelle nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft.
Das gilt nicht für Informationen über abgemeldete Betriebe.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der der Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat
Ohne eine besondere Begründung erhalten Sie Auskünfte zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden. Dazu gehören
- der Name,
- der Name des Geschäfts (Geschäftsbezeichnung),
- die betriebliche Anschrift und
- die angezeigte Tätigkeit.
Möchten Sie weitere Daten erhalten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen.
Ein rechtliches Interesse haben Sie beispielsweise, wenn Sie
- Rechtsansprüche geltend machen wollen oder
- sich auf erbrachte Leistungen der Gewerbetreibenden beziehen oder
- Kredite an die Gewerbetreibenden vergeben.
Achtung: Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register wie beispielsweise das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Sie haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der zuständigen Stelle, ob sie Ihnen die Auskünfte erteilt.
Einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister für gemeldete Firmen und Betriebe können Sie schriftlich (formlos) unter Angabe von Gründen stellen. Bitte nennen Sie möglichst detailliert die Ihnen bekannten Angaben zum gesuchten Betrieb (z.B. Namen des Betriebs oder des Gewerbetreibenden sowie die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift). Das Antragsformular erhalten Sie auf dem Gewerbeamt.
Das Hinweis: Mündliche Anträge sind nicht zulässig.
bei Auskünften, die über die Grunddaten hinausgehen: Nachweis des rechtlichen Interesses wie
- Schuldtitel,
- Vertragskopien oder
- Rechnungen
keine
Die Gebühr beträgt 7 Euro.
keine