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Rathaus

Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen

Informationen zum Führerschein erhalten Sie auf dem Landratsamt Tuttlingen.

Zuständige Stelle
Landratsamt Tuttlingen
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
Stadtteil: Tuttlingen
zuständige Stelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Sofern Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen als einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat haben, ist für dieses Anliegen jede Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland zuständig. Wenden Sie sich am besten die Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat bzw. an die Fahrerlaubnisbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr letzter Wohnsitz in Deutschland liegt. Diese wird Ihnen das weitere Verfahren erläutern.

Vertiefende Informationen

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht sein. Dazu hat der Bundesrat am 15. Februar 2019 einen vorgezogenen, gestaffelten Umtausch der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine beschlossen. Nähere Informationen unter anderem zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Führerschein spätestens umtauschen müssen, finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (neuer Link: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/faq-fuehrerschein-umtausch.html)

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