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Rathaus

Außer Kraft - Lebenspartnerschaft - Begründung beantragen

Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Begründung einer Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht nicht mehr möglich.

Verfahrensablauf

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten/Leistung
Die Gebühren richten sich nach den landesrechtlichen Vorschriften. Es gelten dieselben Gebührentatbestände wie bei einer Eheschließung
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