Einbürgerung als Ausländer mit Einbürgerungsanspruch beantragen
Informationen zur Einbürgerung erhalten Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Tuttlingen.
Einbürgerungstest können bei der Volkshochschule absolviert werden, ebenso Integrationskurse.
Zuständige Stelle
Telefon:
E-Mail:
zuständige Stelle
die Einbürgerungsbehörde
Einbürgerungsbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen das Landratsamt
Frist/Dauer
Keine
Sonstiges
Keine
Rechtsgrundlage
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
- § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) (Einbürgerungsanspruch für Ausländer mit längerem Aufenthalt; Miteinbürgerung ausländischer Ehegatten und minderjähriger Kinder)
- § 11 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) (Ausschlussgründe)
- § 12 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) (Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit)
- § 12a Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) (Entscheidung bei Straffälligkeit)
§ 43 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Integrationskurs)
Verordnung zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs (Einbürgerungstestverordnung - EinbTestV)
Vertiefende Informationen
- Einbürgerung ohne Einbürgerungsanspruch
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- Adressen und Termine der Volkshochschulen in Baden-Württemberg, an denen Sie den Einbürgerungstest ablegen können