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Lebenspartnerschaftsurkunde - weitere Ausfertigungen beantragen

Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten.
Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (zum Beispiel für Rentenangelegenheiten, zur Änderung von Ausweispapieren).

Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:

  • die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
    • zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
    • gemäß dem Eintrag im Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde
  • Ort und Tag der Geburt
  • die Religionszugehörigkeit, wenn sie sich aus dem Lebenspartnerschaftsregister ergibt und
  • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:

  • Lebenspartner und Lebenspartnerinnen,
  • Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
  • Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel sowie
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel)
Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag stellen. Sie können den Antrag durch mündliche Vorsprache stellen oder direkt online bestellen.

Wird die Urkunde nicht persönlich durch die berechtigte Person, sondern durch einen Vertreter beantragt beziehungsweise abgeholt, ist eine schriftliche Vollmacht des Berechtigten notwendig. Der Vertreter muss die Vollmacht sowie seinen eigenen Ausweis und den Ausweis des Vollmachtgebers beim Amt vorlegen.

Erforderliche Unterlagen
  • bei persönlichem Erscheinen: gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • Ausweis der bevollmächtigten Person
  • Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel
Frist/Dauer

keine

Kosten/Leistung

Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister: je EUR 12,00

Rechtsbehelf

Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen. Die zuständige Stelle finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.

Sonstiges

keine

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