Investitionskostenzuschüsse 2025 für Vereine
Auch im nächsten Jahr können Vereine wieder Zuschüsse für Investitionen beantragen. Die Anträge müssen bis zum 29. September 2024 eingereicht werden.
Der Gemeinderat wird voraussichtlich Ende des Jahres für das Haushaltsjahr 2025 Investitionskostenzuschüsse an Vereine und Organisationen beschließen. Hierzu ist es vorbehaltlich der Haushaltsberatung vorgesehen, dieselben Prozentsätze wie die Jahre zuvor zu gewähren. Derzeit liegt die Höhe der Gewährung bei zehn Prozent bzw. teilweise bei 50 Prozent. Eigenleistungen von Vereinsmitgliedern, die bei der Abrechnung vom Bauleiter bestätigt wurden, werden mit 5,50 Euro je Stunde anerkannt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Nicht gefördert werden unter anderem der Bau von Wirtschaftsräumen und Küchen, sowie die Beschaffung dazugehöriger Geräte, Trikots, Noten, Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten, sowie Sport- und Hilfsgeräte, die bereits in den Sportanlagen zur Verfügung stehen oder deren Einzelbeschaffungswert die Grenze von 2.000 Euro nicht übersteigt. Der Erwerb von Grundstücken und die damit zusammenhängenden Kosten sind ebenfalls nicht förderfähig. Ersatzbeschaffungen werden erst nach der gewöhnlichen Nutzungsdauer anerkannt.
Die Anträge für einen Investitionskostenzuschuss müssen der Stadt bis spätestens 29. September 2024 vorliegen (per E-Mail an finanzverwaltung(at)tuttlingen.de). Dem Zuschussantrag sind eine Begründung der Maßnahme, die Baubeschreibung, die detaillierte Kostenberechnung bzw. das Angebot der Lieferfirmen, der Finanzierungsplan mit Nachweis des Eigenkapitals, Angaben zu den voraussichtlichen Eigenleistungen sowie bei größeren Objekten ein Bauzeitplan beizufügen. Ohne diese Unterlagen ist eine Bearbeitung nicht möglich.
Bewilligte Zuschüsse sind an die jeweils angemeldeten Investitionen gebunden. Sofern bei der Abrechnung andere, neue oder zusätzliche Investitionen sowie Mehrkosten geltend gemacht werden, können diese nicht bezuschusst werden. Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits begonnen oder getätigt wurden, werden ebenfalls nicht bezuschusst.
Die Investitionskostenzuschüsse 2025 werden voraussichtlich im Dezember diesen Jahres vom Gemeinderat nach den Vorberatungen in den Ortschaftsräten beschlossen. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Aufzählung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Einzelentscheidungen bleiben vorbehalten.