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Ab 2024 gibt’s keine Kinderreisepässe mehr Beantragung bis Jahresende noch möglich


Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum Jahresende ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Außerdem werden Reisepässe für Personen ab 24 Jahren ab 1. Januar teurer. Darauf macht die Stadt Tuttlingen aufmerksam.

Anders als der normale Reisepass ist der bisherige Kinderreisepass nicht mit einem Chip ausgestattet und gilt daher als „schwach geschützt“. Aus diesem Grund ist er auch nur maximal zwölf Monate gültig. Und da schwach geschützte Dokumente in mehreren Ländern gar nicht mehr akzeptiert werden, wird der Kinderreisepass in seiner bisherigen Form zum 1. Januar abgeschafft.

Auch für Kinder wird dann bei Reisen in Länder mit Passpflicht – was vor allem außerhalb der EU oft der Fall ist - ein regulärer Reisepass benötigt. Dieser ist dann allerdings deutlich teurer als der bisherige Kinderreisepass: Statt 13 Euro müssen die Eltern künftig einen regulären Reisepass für unter 24-Jährige beantragen, der 37,50 Euro kostet. Allerdings gilt dieser dann sechs Jahre, während der alte Kinderreisepass jedes Jahr verlängert werden musste.

Wer noch einen alten Kinderreisepass möchte – zum Beispiel, weil das Kind gerade erst geboren ist und das Aussehen sich extrem schnell ändert, so dass Pässe ohnehin schnell veralten – hat noch bis zum 29. Dezember die Möglichkeit, diesen im Bürgerbüro zu beantragen.

Die Antragstellung muss persönlich erfolgen. Benötigt wird dazu ein biometrisches Passbild. Bei erstmaliger Ausstellung eines Ausweisdokuments wird außerdem eine aktuelle Geburtsurkunde (nicht älter als sechs Monate) benötigt. Beide Elternteile müssen den Pass beantragen. Für die Beantragung eines Reisepasses benötigt man für Kinder unter 18 Jahren eine Zustimmungserklärung beider Elternteile. Bei der Personalausweisbeantragung benötigt man diese nur bei Kindern unter 16 Jahren. Vor Ort muss der Antrag im Beisein der Eltern von Kindern ab zehn Jahren unterschrieben werden und ab sechs Jahren Fingerabdrücke abgegeben werden.

Eine weitere Änderung tritt ebenfalls ab 1. Januar in Kraft: Der Reisepass für Personen ab 24 Jahren wird teurer. Die Grundgebühr beträgt dann 70 statt bisher 60 Euro.

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt sich die elektronische Terminbuchung unter www.tuttlingen.de/terminvereinbarung.

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