Neues Steuer-Veranlagungsprogramm – Einschränkungen durch Umstellungsarbeiten
26.10.2022
Die Steuerverwaltung der Stadt Tuttlingen erhält zum Jahreswechsel 2022/2023 ein neues Steuer-Veranlagungsprogramm. Wegen der Umstellungsarbeiten hierfür sind im Zeitraum vom 25. November 2022 bis voraussichtlich zum 5. Januar 2023 keine Steuerveranlagungen möglich.
Hiervon betroffen sind alle kommunalen Steuern der Stadt Tuttlingen, also die Gewerbesteuer, die Grundsteuer, die Vergnügungssteuer und die Hundesteuer. Die Steuerverwaltung bittet alle Bürger*innen sowie Unternehmen und Steuerberater um Verständnis für die sich dadurch ergebenden Einschränkungen bei der Steuerveranlagung im genannten Zeitraum.