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In der Mühlau-Halle wohnen jetzt Geflüchtete
Stadt sucht weiter nach Wohnraum


Trennwände in der Mühlau-Halle

Bislang war es der Stadt gelungen, Geflüchtete nach einer kurzen Zwischenstation im Bauhof oder der Feuerwache direkt in reguläre Wohnungen unterzubringen. Seit dieser Woche nun wird erstmals auch die Mühlau-Halle als Zwischenstation genutzt. Dies hat zwei Gründe: Zum einen ist das Angebot an verfügbaren Wohnungen derzeit weitgehend ausgereizt, zum anderen melden sich auch immer häufiger Menschen, die zunächst bei Freunden oder Verwandten untergekommen waren - eine Lösung, die oft für ein paar Tage oder Wochen funktioniert, auf Dauer dann aber doch nicht tragfähig ist.

Da nicht absehbar war, wann dieser Zeitpunkt eintreten wird, war die Mühlau-Halle schon vor mehreren Wochen als Notquartier hergerichtet worden. In den drei Hallenteilen können insgesamt bis zu 225 Menschen untergebracht werden. Abtrennungen aus Bauzäunen und Folien sorgen dasfür, dass zumindest ein Mindestmaß an Privatsphäre gewährleistet ist. Außerdem gibt es einen Aufenthaltsbereich und eine Spielecke, außerdem  bieten die Sozialarbeiter Beratungsstunden in der Mühlau-Halle an. Die Sozialarbeiter und Integrationsmanager sind auch sonst für die Betreuungs tasgsüber zuständig. Nachts und an Wochenenden wurde zum Schutz der Geflüchteten eine Security-Firma engagiert.

Gleichzeitig sucht die Stadt weiter nach Wohnraum, damit die Unterbringung in der Halle für die Betroffenen keine Dauerlösung sein muss. Wer eine Wohnung an Geflüchtete vermieten möchte, kann diese unter ukraine(at)tuttlingen.de oder in einem Online-Formular unter www.tuttlingen.de/ukraine melden.

Wer eine Wohnung an Geflüchtete vermietet, die zuvor längere Zeit leer stand, hat möglicherweise auch Anspruch auf eine Wiedervermietungsprämie. Diese vergibt die Stadt Tuttlingen im Rahmen ihres städtischen Förderprogramms „Wiedervermietung von leerstehendem Wohnraum“ in bestimmten Fällen – Voraussetzung ist unter anderem, dass die Wohnung mindestens sechs Monate leer stand, zuvor bereits als Wohnung genutzt wurde und der neue Mietvertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr hat oder unbefristet ist. Die Prämie beträgt zwei Monatskaltmieten je vermieteter Wohnung und maximal 2 000 Euro. Speziell zum Thema Wiedervermietungsprämie berät Tatjana Harsch (07461/99-181, liegenschaften(at)tuttlingen.de) oder Stefanie Erath (07461/99-292, liegenschaften(at)tuttlingen.de).

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