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Zensus 2022 - Erhebungsbeauftragte für die Stadt Tuttlingen unterwegs


Im Jahr 2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Für die Durchführung der stichprobenhaften Haushaltebefragungen wurden nun Interviewer*innen, sogenannten Erhebungsbeauftragte, gesucht und geschult. Aktuell finden die sogenannten Vorbegehungen statt, bei denen die Erhebungsbeauftragten eine Terminankündigung für die Haushaltsbefragung in den Briefkasten einwerfen. Vom 16. Mai 2022 bis ungefähr Ende Juli werden die Interviewerinnen und Interviewer unterwegs sein, um die Befragungen für den Zensus 2022 durchzuführen.

Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss.

Die Erhebungsbeauftragten führen die Befragungen vor Ort durch. Sie besuchen die in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger und erfassen die Daten mit einem (Online-) Fragebogen. Ein spezieller Ausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit.

Der Zensus umfasst eine bundesweite Zählung sowohl der Bevölkerung als auch der Gebäude und Wohnungen. Die Erhebung wird alle zehn Jahre durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gemeinsam durchgeführt. Aufgrund der Corona‐Pandemie wurde der zunächst für 2021 geplante Zensus in das Jahr 2022 verschoben.

Wer als Erhebungsbeauftragte*r beim Zensus 2022 in Baden-Württemberg die Erhebungsstelle der Stadtverwaltung Tuttlingen als Ersatzperson unterstützen möchte, kann sich immer noch unter folgender Adresse bewerben:

Rathausstraße 1, 78532 Tuttlingen

Email: zensus(at)tuttlingen.de

Telefon: 07461 99-194

Die im Rahmen des Zensus erhobenen Daten werden strikt geheim gehalten. Aufgrund des Rückspielverbots für die amtliche Statistik in Verwaltungsbereiche ist dabei sichergestellt, dass die erhobenen Angaben nur für statistische Zwecke verwendet werden. Zudem erfordert die Statistische Geheimhaltung besondere Schutzmaßnahmen für den Zugriff auf Daten in den Erhebungsstellen. Die Erhebungsstellen werden daher räumlich, organisatorisch und personell von anderen kommunalen Verwaltungsstellen getrennt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Interviewerinnen und Interviewer haben das Datengeheimnis strikt zu beachten und unterliegen der statistischen Geheimhaltungspflicht.

Weitere allgemeine Informationen zum Zensus 2022 unter www.zensus2022.de.

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