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Benachrichtigung über faunistische und floristische Kartierungen in Tuttlingen


In Tuttlingen werden Kartierungen von Arten und Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie weiteren Tieren und/oder Pflanzen von April bis Ende November 2022 durchgeführt. Dabei wird die Gemeindefläche nicht flächendeckend untersucht.

Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen und das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg LUBW. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümer*innen oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen und keine neuen Schutzflächen abgegrenzt.

Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich bzw. nutzen das vorhandene Wegenetz. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung, die sie im Gelände mit sich führen.

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