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KOD kontrolliert Einhaltung der Corona-Regeln
Bis jetzt keine größeren Verstöße


Der KOD wird auch in den kommenden Tagen verschärft die Einhaltung der Corona-Regeln kontrollieren. Bislang fielen vor allem bei den Gaststättenkontrollen erfreulich wenig Verstöße auf.

Bild von der Uniform des KOD

Zwei der aktuellen Corona-Regeln stehen verstärkt im Fokus des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD): Die generelle 2-G-Regel in der Gastronomie sowie die 3-G-Regel für den Einzelhandel. Letztere gilt in der Alarmstufe für alle Geschäfte, die nicht der Basisversorgung dienen. Ausgenommen sind also zum Beispiel Supermärkte, für Bekleidung oder Möbel hingegen muss entweder ein Impf- oder Genesenennachweis oder ein aktueller Test gezeigt werden.

„Sämtliche größeren Einzelhändler wie zum Beispiel Fachmärkte haben wir schon aufgesucht“, so Fachbereichsleiter Benjamin Hirsch. „Verstöße fielen uns bis jetzt keine auf.“ Eine ähnliche Bilanz zieht Hirsch von den bisherigen Kontrollen in der Gastronomie. „Alle Gäste konnten den 2-G-Nachweis vorlegen.“ Anlass zur Kritik gab nur, dass an manchen Lokalen der Hinweis auf die 2-G-Regel am Eingang fehlte.

Am Donnerstag und Freitag, 25. und 26. November, wird es nochmals eine Schwerpunkt-Kontrolle in der Gastronomie geben, auch zu anderen Zeitpunkten sind Kontrollen geplant. Die Stadtverwaltung empfiehlt daher dringend, die Corona-Regeln einzuhalten: Gäste ohne Nachweis müssen mindestens 150 Euro bezahlen, falls sie erwischt werden. Noch teurer kann es für Wirt*innen werden: Bei wiederholten und schwerwiegenden Verstößen können Bußgelder von bis 10 000 Euro verhängt werden.

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