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Verbot von Schottergärten: Stadt setzt auf Information und Freiwilligkeit


Auch in Tuttlingen greift das neue Verbot von Schottergärten. Die Stadt setzt dabei zunächst einmal auf Aufklärung und Freiwilligkeit.


Künftig nicht mehr zulässig: Schottergarten

Binnen kurzer Zeit machten sie einen beeindruckenden Imagewandel durch: Waren geschotterte Gärten vor wenigen Jahren noch Inbegriff einer modernen und puristischen Flächengestaltung, gelten sie mittlerweile als Symbol für umweltschädigendes Bauen. In Baden-Württemberg hat die Landesregierung jetzt darauf reagiert: Eine Novelle des Landesnaturschutzgesetzes verbietet die Anlage neuer Schottergärten – und ordnet obendrein an, dass auch bestehende Schottergärten begrünt werden müssen, wenn sie nach 1995 angelegt wurden.

„Ab sofort wird dies in jedem neuen Bebauungsplan auch festgeschrieben“, so die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Darüber hinaus wird Tuttlingen die Haus- und Gartenbesitzer aufklären. Öffentliche Info-Veranstaltungen über die genauen Folgen der Gesetzesnovelle sind ebenso vorgesehen wie Info-Flyer mit Tipps zur Umgestaltung. „Wir setzen hier zunächst einmal auf Freiwilligkeit, Einsicht und Vernunft“, so OB Michael Beck. „Da das Thema gerade überall diskutiert wird, überzeugt sich sicher der eine oder andere ja auch selbst davon, dass ein blühender und grüner Garten doch schöner ist.“

„Wir werden dann beobachten, wie sich die Lage entwickelt“, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Und sollte sich auf dem Weg der Freiwilligkeit kein ausreichender Erfolg einstellen, wird es auch in Tuttlingen flächendeckende Kontrolle geben. In diesem Fall würde die Stadt dann auch formelle Rückbauverpflichtungen aussprechen, das Neugestaltungskonzept beurteilen und auch die Ausführung der Umbauten überwachen.


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