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Stadt bezuschusst Investitionen von Vereinen Anträge bis 15. September möglich


Auch im nächsten Jahr können Vereine wieder Zuschüsse für Investitionen erhalten. Die entsprechenden Anträge müssen bis zum 15. September eingereicht werden.
 
Der Gemeinderat wird Ende des Jahres, für das neue Haushaltsjahr 2021, Investitionskostenzuschüsse an Vereine und Organisationen beschließen. Hierzu ist es vorbehaltlich der Haushaltsberatung vorgesehen dieselben Prozentsätze, wie die Jahre davor, zu gewähren. Derzeit liegt die Höhe der Gewährung bei 10 Prozent bzw. 50 Prozent für städtische Musikvereine. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Eigenleistungen von Vereinsmitgliedern, die bei der Abrechnung vom Bauleiter bestätigt wurden, werden mit 5,50 Euro je Stunde anerkannt.
 
Nicht gefördert werden unter anderem der Bau von Wirtschaftsräumen und Küchen, sowie die Beschaffung dazugehöriger Geräte, Sportgeräte, Trikots, Noten, Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten, sowie Sport-und Hilfsgeräte, die bereits in den Sporthallen und Sportfreianlagen zur Verfügung stehen oder Hilfs- und Sportgeräte deren Einzelbeschaffungswert die Grenze von 2.000 € nicht überschreitet. Der Erwerb von Grundstücken und die damit zusammenhängenden Kosten sind ebenfalls nicht förderfähig. Ersatzbeschaffungen werden erst nach der gewöhnlichen Nutzungsdauer anerkannt.
 
Die Anträge für einen Investitionskostenzuschuss müssen der Stadtkämmerei bis spätestens 15. September 2020 vorliegen bzw. in den Stadtteilen, den jeweiligen Geschäftsstellen eingereicht werden.
 
Dem Zuschussantrag sind dabei in einfacher Fertigung beizufügen: Begründung der Maßnahme, Baubeschreibung, detaillierte Kostenberechnung, Finanzierungsplan mit Nachweis des Eigenkapitals, Angaben zu den voraussichtlichen Eigenleistungen sowie Bauzeitplan, bei größeren Objekten. Ohne diese Unterlagen ist eine Bearbeitung der Zuschussanträge nicht möglich.
 
Bewilligte Zuschüsse sind an die jeweils angemeldeten Investitionen gebunden. Sofern bei der Abrechnung andere, neue oder zusätzliche Investitionen sowie Mehrkosten geltend gemacht werden, können diese nicht bezuschusst werden. Investitionsmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits begonnen oder getätigt wurden, werden ebenfalls nicht mehr bezuschusst.
 
Die Investitionskostenzuschüsse 2021 werden voraussichtlich im Dezember dieses Jahres vom Verwaltungs- und Finanzausschuss des Gemeinderats und in den Stadtteilen vom jeweiligen Ortschaftsrat beraten. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Aufzählung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Einzelentscheidungen bleiben vorbehalten.
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