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Personalausweis läuft aus – Keine Bußgelder während Corona-Krise


Das Rathaus ist geschlossen und persönliche Kontakte zu den Mitarbeitern sind nur in Notfällen und begrenzt möglich. Um einen neuen Ausweis zu beantragen, ist allerdings ein Amtsgang unumgänglich. Daher werden Personalausweise und Reisepässe, die nach dem 1. März ihre Gültigkeit verloren haben, während der Corona-Krise in der Regel als Identitätsdokument weiterhin anerkannt. Bußgelder werden keine verhängt.
 
Jeder Bundesbürger muss einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion. Ist der Personalausweis oder Reisepass vor Kurzem abgelaufen bzw. wird das Ablaufdatum demnächst erreicht und steht dem betroffenen Bürger somit kein gültiges Identitätsdokument mehr zur Verfügung. Bis auf Weiteres werden in der Regel keine Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Ausweispflicht eingeleitet. Dies gilt, wenn das Ausweisdokument ab dem 1. März 2020 oder danach ungültig wurde. Die Regelung bleibt während der Corona-Krise bestehen, bis wieder ein regulärer Dienstbetrieb des Rathauses stattfindet. In Kraft getreten ist die Regelung aufgrund der beschränkten Kontaktmöglichkeiten während der weltweiten Corona-Pandemie, während der die Behörden, so auch das Tuttlinger Rathaus, geschlossen oder nur bedingt erreichbar sind.
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