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Zum Schutz des Trinkwassers: Rastplatz beim Riedgraben wird gesperrt


Das Wasserschutzgebiet rund um den Riedgraben wird besser geschützt. Aus diesem Grund wird der dortige Rastplatz gesperrt. Außerdem wird die Stadt stärker darauf achten, dass dort kein Hundekot liegen gelassen wird.



Rund zwei Drittel seines Trinkwassers bezieht Tuttlingen aus eigenen Quellen. „Wir sind froh, dass wir durch den Mix aus Eigenwasser und Bodenseewasser eine hohe Versorgungssicherheit haben“, sagt OB Michael Beck. Aus diesem Grund unternehmen die SWT im Auftrag der Stadt auch größte Anstrengungen, um für eine optimale Wasserqualität zu sorgen.

Als nächste große Maßnahme ist der Einbau einer neuen Ultrafiltrationsanlage vorgesehen. Die SWT investieren hier rund vier Millionen Euro. Damit wird die Wasseraufbereitung beim Riedgraben dem neuestem Stand der Technik entsprechen. Parallel dazu aber soll auch der Schutz der Umgebung verstärkt werden. Zwar ist bereits jetzt der engste Bereich um den Trinkwasserbrunnen eingezäunt, dennoch können auch Verschmutzungen aus der näheren Umgebung durch Niederschläge in das Grundwasser eingetragen werden. Die Wasserqualität zu schützen, ist auch hier das oberste Gebot.

Vor allem der Rastplatz „Ghai“ zwischen Bleiche und Papiermühle wurde in diesem Zusammenhang kritisch untersucht. Öffentliche Parkplätze in nächster Nähe zu Wassereinzugsgebieten werden von Wasserexperten generell kritisch gesehen – so nun auch in Tuttlingen. Aus diesem Grund sind die Wege zum Rastplatz schon seit längerem nur für Anlieger freigegeben. Dies wird künftig durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) regelmäßig kontrolliert. Der Rastplatz selber wird gesperrt.

Auch für Hundehalter gelten künftig strengere Regeln. Bereits in der Vergangenheit hatten die SWT mit Plakaten vor Ort um Verständnis gebeten und darum gebeten, darauf zu achten, dass in der Nähe des Einzugsbereichs kein Hundekot liegen bleibt. Leider hatten diese Hinweise nicht den erwünschten Erfolg. Daher wird auch hier der KOD verstärkt vor Ort sein, um Spaziergänger und Hundehalter über die neue Regelung zu informieren.


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