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Abschiebung nach Serbien: Erklärung der Stadt Tuttlingen


Zu der in den letzten Tagen in zahlreichen Medien aufgeworfenen Frage, warum die Ausländerbehörde der Stadt Tuttlingen den beiden nach Serbien abgeschobenen jungen Frauen keine nachhaltige Integration bescheinigt hat, die möglicherweise eine Abschiebung hätte verhindern können, nimmt die Stadt Tuttlingen wie folgt Stellung:
 
Die Ausländerbehörde der Stadt Tuttlingen ist lediglich für eine der beiden jungen Frauen zuständig, da nur eine von ihnen in der Stadt Tuttlingen lebte, die andere Betroffene lebte in einer Kreisgemeinde.
 
Im Falle der in Tuttlingen lebenden Frau war aus mehreren Gründen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht möglich. Für einen rechtmäßigen Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Deutschland ist jedoch ein Aufenthaltstitel erforderlich. 
 
Für die Erteilung eines Aufenthaltstitels wegen einer gelungenen/nachhaltigen Integration im Sinne der §§ 25a und 25b AufenthG müssen mehrere Voraussetzungen vorliegen. Grundvoraussetzung ist, dass keine Sozialleistungen bezogen werden und keine Konflikte mit dem Gesetz vorliegen
 
Nachdem die Ausländerbehörde der Stadt Tuttlingen sämtliche vorliegenden Unterlagen geprüft und  mit den betroffenen Behörden abgeglichen hatte, wurde festgestellt, dass im aktuellen Fall erhebliche Zweifel an der Integrationsleistung bestehen, vor allem mit Blick auf ein Strafverfahren und das Bestreiten des eigenen Lebensunterhaltes.
 
Bei der angeführten Beschäftigung handelt es sich lediglich um eine geringfügige Beschäftigung, die bei weitem nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Aus diesem Grund war das geringfügige Arbeitsverhältnis auch nicht in den Akten der städtischen Ausländerbehörde vermerkt. Darüber hinaus ist die betreffende Frau auch bei der Wohnungssuche auf städtische Hilfe angewiesen und lebt seit Jahren in einer Notunterkunft. Bereits im Mai 2019 war die junge Frau von der Behörde darüber informiert worden, dass eine Abschiebung bevorsteht und sie nun die Möglichkeit hat, ihre Integration durch entsprechende Belege nachzuweisen. Die Betreffende hat dies nicht in Anspruch genommen und darauf nicht reagiert.
 
Die Stadt Tuttlingen leitete daraufhin die vorliegenden aktuellen Informationen an das Regierungspräsidium Karlsruhe weiter, das die Abschiebung veranlasste.
 
 
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